Osterfeuer-Brauchtumsfeuer

Veröffentlichungsdatum15.04.2025Lesedauer< 1 MinuteKategorienGemeinde
Osterfeuer

Osterfeuer

Das Entzünden von "Osterfeuern" in der Steiermark ist ausschließlich nur vom Karsamstag 15:00 Uhr bis Ostersonntag 03:00 Uhr gestattet.


Alle Osterfeuer müssen bei der Behörde (Gemeinde) angezeigt werden!


Um unnötige Fehlalarmierungen von Feuerwehren zu vermeiden wird um schriftliche Information an die Landesleitzentrale der Feuerwehr Stmk. per Formular ersucht.

Formulare liegen im Gemeindeamt auf!